Der Große Seddiner See und sein Uferbereich benötigen Ihre Rücksichtnahme!

Der Seewasserspiegel ist seit 1988 um 1,75 m gesunken und rund ein Drittel der Seefläche ist trocken gefallen. Die vormals ausgedehnten flachen Seebereiche sind nun große, breite Uferzonen.

Die neu entstandenen Uferbereiche sind jedoch kein Badestrand und Wanderweg!

Der Naturpark möchte aufzeigen, wie einfach man den See dauerhaft als wichtigen Nahrerholungsraum erhalten kann, wenn sich jeder an einfache Regeln hält.

 

Auswirkungen von Trampelpfaden im Schilfgürtel und Erlenbruch

Schilf unterstützt die Seereinigung, in dem es dem Wasser Nährstoffe entzieht und speichert. Ein großer Teil der Schilfpflanze liegt im sauerstoffarmen Schlamm verborgen und wird über Luftkanäle der Schilfhalme mit Sauerstoff versorgt. Spaziergänger im Schilf treten die Schilfhalme um und unterbrechen damit die Sauerstoffversorgung - das Schilf stirbt ab.

Schilf bildet zahlreiche Ausläufer und kann so dem Wasser nachwandern. Die neuen Schilftriebe treiben im Frühjahr (April/Mai) aus. Durch das Betreten der trocken gefallenen Uferbereiche werden die jungen Triebe zertreten und eine Regeneration des Schilfes unmöglich.

Die Uferzone ist außerdem ein wichtiger Lebensraum. Eine Vielzahl von Tierarten ist auf das Schilf und den Erlenbruch angewiesen. Im Zeitraum von Anfang April bis Mitte/Ende August werden durch Betreten der Uferzonen die Wasservögel bei der Brut und Aufzucht gestört. Auch bei der wasserseitigen Annäherung eines Bootes, Standup-Paddlers oder Badenden werden häufig die Nester von den Eltern verlassen. Damit haben Nesträuber günstige Bedingungen oder es kommt zum Auskühlen der Eier und die Brut stirbt ab.

 

Auswirkungen von wilden Badestellen

Vom sinkenden Wasserspiegel sind besonders die im Seeboden vergrabenen Muscheln betroffen. Nur ihr Hinterende ragt ins Wasser und so sind die Tiere mit dem bloßen Auge schwer zu erkennen.

Pro Badegast und Tag gelangen über Urin, Schweiß und Cremes ca. 1,8 g Stickstoff und ca. 100 mg Phosphor (Scharf & Schmitt-Lüttmann 1990) sowie bis zu 300 Millarden Keime (Kohl 1978) in das Wasser. Eine Muschel kann pro Stunde etwa 40 l Wasser filtern und leistet für die Seereinigung einen wichtigen Beitrag. Durch das betreten der Flachwasserbereiche außerhalb der ausgewiesenen Badestellen werden die Muschelbänke zertreten und der See verliert einen wichtigen Wasserreiniger. Ein Anzeichen für den Rückgang der Selbstreinigungskraft des Sees war die Blaualgenblüte im Sommer 2020. Der See musste zeitweise für den Badebetrieb gesperrt werden.

 

Gesetzliche Grundlagen

Der Gr. Seddiner See ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Nuthetal-Beelitzer Sander“ und als Biotop gesetzlich geschützt.

Nach § 4 der Landschaftsschutzgebietsverordnung sind folgende Handlungen verboten:

• […] Ufervegetation, Schwimmblattgesellschaften […] zu beschädigen oder zu beseitigen;

• sich wasserseitig Röhrichten dichter als fünf Meter zu nähern oder in diese einzudringen;

• außerhalb öffentlich-rechtlich zugelassener Plätze zu lagern, zu zelten, Wohnwagen aufzustellen und offene   Feuerstätten zu errichten.

Nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz sind Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen Beeinträchtigung natürlicher Bereiche stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen Vegetation sowie ihrer natürlichen Verlandungsbereiche, Röhrichte und Erlenbruchwälder führen können.

Nach § 40 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz können Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Schilder weisen Sie auf des Betretungsverbot hin. Außerdem wurden an vielen Abschnitten Benjes-Hecken errichtet, welche ein Betreten der Uferzonen verhindern sollen.

https://www.nuthe-nieplitz-naturpark.de/themen/meldungen/seddiner-see-seenotrettung-beginnt-mit-gemeinschaftsaktionen/