Vertragsnaturschutz

Ein Instrument zum Erhalt von ökologisch wertvollen Lebensräumen und Arten auf Grünlandbiotopen, Heiden, Ackerflächen und im Wald ist der Einsatz von Vertragsnaturschutzgeldern. Diese Mittel stammen aus dem Landeshaushalt. Dabei bilden die Handlungs-empfehlungen der Managementpläne für FFH-Gebiet und FFH-Arten die Grundlage für die vertraglich vereinbarten Vorgaben, wie beispielsweise Mahdzeitpunkt, Einsatz von moorschonender Technik, Beweidung mit Schafen oder Ziegen.

Je nach Zuordnung werden unterschiedliche Maßnahmen finanziert:

Die Naturparkverwaltung schließt jährlich rund 30 Verträge für den Erhalt von über 850 ha ab. Vertragspartner sind regionale Landwirtschaftsbetriebe, Privatpersonen, Vereine und Landschaftspflegefirmen. 

Darüber hinaus mäht oder entbuscht die Naturwacht gemeinsam mit ehrenamtlichen Helfern pflegeabhängige Lebensräume. 

Um den Erfolg dieser Landschaftspflege bewerten zu können, werden kontinuierlich Arten und Wasserstandpegel erfasst.