Pflege- und Entwicklungsplan

2016 wurde die Erarbeitung der Pflege- und Entwicklungsplanung (PEP) mit integrierter NATURA 2000 Managementplanung (MP) abgeschlossen. Der PEP dient der Umsetzung der Schutzziele des Naturparks in einem Planungszeitraum von 10-15 Jahren. Er wird auf der Grundlage des § 58 Brandenburgisches Naturschutzgesetz und des Art. 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie 92/43/EWG erstellt. Mit dem PEP wird eine abgestimmten Daten- und Handlungsgrundlage unter Einbeziehung aller regionalen Akteure und Behörden sowie Bürger bei der Planung für den Erhalt der Naturschätze und der nachhaltigen Entwicklung der Region geschaffen. Der Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) besteht aus sieben Teilen:

    Grundlagen

II    Fachbeitrag Flora, Vegetation und Biotope

III   Fachbeitrag Fauna

IV   Fachbeitrag Gewässer

V    Fachbeitrag Forstwirtschaft

VI   Fachbeitrag Landwirtschaft

VII  Fachbeitrag Tourismus

Pflege und Entwicklungsplan - gesamt-

Er ist eine naturschutzfachliche Angebotsplanung, die als Handlungskonzept in den Großschutzgebieten im Land Brandenburg aufgestellt wird. Die im PEP fixierten naturschutzfachlichen Leitbilder und Ziele sollen in den nächsten Jahren gemeinsam und einvernehmlich mit den zahlreichen Eigentümern, Nutzern und Kommunen des Naturparks umgesetzt werden. Während der Plan gegenüber Privatpersonen keine Rechtsverbindlichkeit besitzt, müssen ihn öffentliche Verwaltungen nach erfolgtem Abstimmungsprozess bei anderen Planungen angemessen berücksichtigen.